Ab Donnerstag schließt die tschechische Regierung die Grenzen für Berufspendler. Das reißt eine weitere Lücke bei der grenznahen Industrie. Besonders betroffen ist der medizinische Bereich. Sachsen verspricht Finanzhilfe.
Sasko si chce udržet Čechy pracující v oblasti zdravotnictví. Českým pendlerům proto nabízí podporu ve výši 40 eur denně (1100 korun), pokud nyní i přes problémy s překračováním hranic zůstanou v práci.
Der Freistaat reagiert auf die Schließung der Grenze mit neuen finanziellen Anreizen. Tschechische Ärzte und Pfleger sollen damit im Land gehalten werden.
Prag - Die tschechische Regierung hat heute eine Resolution verabschiedet, die bis auf Weiteres in den Grenzregionen praktisch das Aus für den grenzüberschreitenden deutsch-tschechischen und österreichisch-tschechischen Arbeitsmarkt bedeutet.
Zwar dürfen Berufspendler mit Wirkung vom 26. März 2020 zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit bei einem deutschen oder österreichen Arbeitgeber weiterhin die Grenze überschreiten, allerdings nur noch in Abständen von mindestens 21 Tagen. Nach der Rückkehr in die Tschechische Republik müssen die grenzüberschreitenden Arbeitnehmer dann zudem eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten.
Zwar verbietet der heutige Beschluss der Prager Regierung Pendlern den Grenzübertritt nicht grundsätzlich, wie am Wochenende unter anderem von Innenminister Jan Hamáček (ČSSD) gefordert. Praktisch dürfte der Beschluss aber Tausenden tschechischen Arbeitnehmern in Sachsen, Bayern und Österreich die weitere Ausübung ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit auf der anderen Seite der Grenze außerhalb Tschechiens unmöglich machen.
Für viele Firmen, insbesondere auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfte der Ausfall ihrer Arbeitnehmer aus Tschechien zu großen Schwierigkeiten führen.
Einzelheiten zu der neuen Regelung will das tschechische Innenministerium in Kürze auf seinen Webseiten (www.mvcr.cz) veröffentlichen. (nk)
Zaměstnanci firem za hranicemi, takzvaní pendleři, budou při návratu z práce do Česka procházet kontrolou příznaků onemocnění. Rozhodla o tom ve středu vláda. V zemi kvůli koronaviru platí omezení volného pohybu.
Prag - Als weitere Maßnahme, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten ab dem heutigen 19. März verschärfte Bedingungen für den Grenzübertritt von und nach Tschechien für ein- und ausreisende Berufspendler.
Wie das tschechische Innenministerium gestern mitteilte, werden grenzüberschreitende Arbeitnehmer ab heute an der Grenze einer Gesundheitskontrolle unterzogen.
Das Innenministerium weist zudem darauf hin, dass auch Pendler (tschechische Staatsbürger und Ausländer) den allgemeinen Regeln zur Einschränkung der Freizügigkeit gemäß der jüngsten Regierungsbeschlüsse unterliegen. Insbesondere sind auch Pendler verpflichtet, den Kontakt mit anderen Personen zu vermeiden und in der Öffentlichkeit eine Bedeckung der Atemwege (Atemschutzmasken, Masken, Gesichtsmasken, Schals) zu tragen.
Am 18. März verabschiedete die tschechische Regierung zudem eine Resolution, in der alle Pendler dazu aufgefordert werden, ihren Aufenthalt in der Tschechischen Republik auf das unerlässlich Notwendige zu beschränken.
Sollten diese Beschränkungen nicht eingehalten werden, kann die Ausnahmeregelung für Grenzgänger aufgehoben werden. (nk)
Prag - Die tschechische Regierung hat nach der Ausrufung des zunächst auf 30 Tage befristeten Notstands am 12. März weitere radikale Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus beschlossen.
In der Nacht vom 15. auf den 16. März 2020 tritt um Mitternacht für alle tschechischen Staatsbürger und im Land lebenden Ausländer (mit langfristigem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel) ein Ausreiseverbot in Kraft.
Wie das tschechische Innenminsterium mitteilt, gelten Ausnahmen dabei jedoch für Personen, die nachweisbar innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um die tschechische Grenze nach Deutschland und Österreich zur Arbeit pendeln sowie für Mitarbeiter im internationalen Verkehr, nämlich:
- Lastkraftwagenfahrer
- Busfahrer
- Personal eines Verkehrsflugzeugs
- Lokführer
- Zugpersonal
- Wagenmeister
- Schiffskapitän
- Besatzungsmitglied des Schiffes
- Besatzungsmitglied eines Fahrzeugs der Straßenmeisterei
Das Antragsformular für die oben genannten Berufe findet sich auch in deutscher Sprache auf den Webseiten des tschechischen Innenministeriums zum Download (www.mvcr.cz).
Gleichzeitig wird allen Ausländern die Einreise in die Tschechische Republik untersagt. Tschechen, die aus einem der von der Regierung gestern benannten "Hochrisikoländern" in die Tschechische Republik zurückkehren (darunter auch Deutschland und Österreich), sind verpflichtet, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. (nk)
Ministr vnitra Jan Hamáček (ČSSD) v pátek oznámil, že lidé pracující v zahraničí a dojíždějící tam denně za prací budou moci získat výjimku ze zákazu cestování, pokud pracují do 100 kilometrů od hranic.
Krajinou, do ktorej zamestnávatelia v minulom roku najčastejšie vysielali svojich zamestnancov, bolo Nemecko.
Als Arbeitnehmer müssen Sie Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung (Pensionsversicherung) – Invalidität, Alter und Tod – entrichten. Die Höhe Ihres Beitrags entspricht einem bestimmten prozentualen Anteil Ihres Einkommens. Die Beiträge werden im Allgemeinen je zur Hälfte von Ihnen und von Ihrem Arbeitgeber getragen. Für die Entrichtung der Beiträge ist allerdings Ihr Arbeitgeber verantwortlich. Er behält Ihren Beitragsanteil bei jeder Entgeltzahlung ein.
Beiträge zur Unfallversicherung (diese werden von Ihrem Arbeitgeber übernommen) sowie für Kindergeld (Familienbeihilfe, finanziert durch Arbeitgeberbeiträge und Steuern) oder Pflegegeld (steuerfinanziert) sind von Ihnen nicht zu entrichten. Als Selbständiger haben Sie Beiträge zur Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung (Pensionsversicherung) abzuführen.
Die Beiträge von Arbeitnehmern sind vom Bruttoeinkommen (einschließlich 13. und 14. Gehalt) abhängig, die Beiträge Selbständiger vom Erwerbseinkommen (gegebenenfalls ist ein Mindestbeitrag zu entrichten), und zwar bis zu einer jährlich zu bestimmenden Bemessungsgrenze (€ 4.440 monatlich).
Die Kostentragung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung erfolgt primär durch die Länder und Kommunen.