Deutschland

Bezug von Leistungen bei Arbeitslosigkeit in Deutschland

Deutschland: Arbeitslosengeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, andere Leistungen

Arbeitslosengeld

Für den Bezug von Arbeitslosengeld müssen Sie bei der Agentur für Arbeit Ihre Arbeitslosigkeit melden und die Leistung beantragen.

Sie sind verpflichtet, der zuständigen Stelle jede Änderung Ihrer persönlichen Situation unaufgefordert zu melden, falls sich diese auf Ihre Leistungsansprüche auswirken könnte (z. B. Gewährung einer Rente, Aufnahme einer Beschäftigung).

Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld)

Während Ihres Leistungsbezugs sind Sie verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde (sog. Jobcenter) zu melden, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Kommen Sie einer solchen Aufforderung ohne triftigen Grund nicht nach, kann das Sanktionen in Form von Leistungskürzung nach sich ziehen.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Abhängigkeit von einer spezifischen Überprüfung gewährt. Das Jobcenter entscheidet über den Antrag. Die Feststellung der Erwerbsfähigkeit einer Person trifft ebenfalls das Jobcenter, bei Widerspruch ist von dort eine gutachterliche Stellungnahme. Die Jobcenter haben zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einen Außendienst.