Deutschland

Bezug von Leistungen zur Mindestsicherung in Deutschland

Deutschland: Leistungen der Sozialhilfe

Leistungen der Sozialhilfe

Die Träger der Sozialhilfe entscheiden über den Antrag. Die Feststellung einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung einer Person als Leistungsvoraussetzung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung trifft der gesetzliche Rentenversicherungsträger. Die Träger der Sozialhilfe haben einen Außendienst, der die Wohn- und Erwerbssituation im Einzelfall prüfen kann.

Erstellt am: 8.02.2020, aktualisiert am: 8.02.2020
Themen: Leben und Arbeiten in der EU, Regelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, XI. Mindestsicherung

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