Deutschland

Bezug von Hinterbliebenenleistungen in Deutschland

Deutschland: Hinterbliebenenleistungen

Renten werden grundsätzlich nur auf entsprechenden Antrag gewährt. Der Antrag ist an den zuständigen Sozialversicherungsträger zu richten.

Erstellt am: 2.02.2020, aktualisiert am: 2.02.2020
Themen: Leben und Arbeiten in der EU, Soziale Sicherheit, VII. Hinterbliebenenleistungen

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