Deutschland

Soziale Sicherheit in Deutschland - Allgemeines und Meldeverfahren

Deutschland: Soziale Sicherung - Allgemeines, Organisation und Finanzierung

In Deutschland gibt es fünf gesetzliche Zweige der Sozialversicherung: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Dieser Abschnitt enthält zu den einzelnen Zweigen Informationen über die Versicherungsträger, die Versicherten sowie die Melde- und Beitragsverfahren.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die Handwerkerversicherung und die Künstlersozialversicherung (für Künstler und Publizisten) wurden nicht in diesen Leitfaden aufgenommen. Wenn Sie Auskünfte zu diesen Themen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Versicherungsträger.

Für die Beziehungen mit anderen EU-Mitgliedstaaten im Bereich der sozialen Sicherheit haben die Versicherungsträger Verbindungsstellen geschaffen. Wenn Sie Probleme oder Fragen im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit in Deutschland oder einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten haben, können Sie sich an die zuständige Verbindungsstelle wenden. 

Das gesetzliche Altersvorsorgesystem in Deutschland umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die berufsständischen Versorgungswerke und die Alterssicherung der Landwirte. Alle abhängig Beschäftigten sind in einem dieser öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme der Alterssicherung abgesichert, darüber hinaus bestimmte Gruppen von Selbstständigen (die Landwirte, Angehörige verkammerter Berufe und ein spezifischer Katalog von Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung). Grundsätzlich unterliegen Selbstständige keiner Altersvorsorgepflicht. Sie können sich jedoch auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern oder freiwillig versichern. Geringfügig entlohnte Beschäftigte, die ihre Beschäftigung nach dem 31.12.2012 aufgenommen haben, unterliegen - wie alle anderen Beschäftigten auch - der Rentenversicherungspflicht. Sie können sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt von bis zu € 450 monatlich sowie kurzfristig Beschäftigte mit nicht mehr als zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr. 

In der Arbeitslosenversicherung besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung ist, dass die betreffende Person in den letzten 24 Monaten vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit 12 Monate lang versicherungspflichtig war oder Arbeitslosengeld bezogen hat. Auskunft und Beratung erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.

Neben den bereits erwähnten Zweigen der sozialen Sicherheit gibt es noch die öffentliche Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, im Alter und bei Erwerbsminderung, verschiedene Familienleistungen und Wohngeld.

Meldeverfahren

Sobald Sie Ihre Beschäftigung aufgenommen haben, unternimmt Ihr Arbeitgeber die nötigen Schritte zu Ihrer Anmeldung bei der Sozialversicherung. Zunächst werden Sie bei der Krankenkasse angemeldet, die anschließend die Meldung an die Pflegeversicherung, den Rentenversicherungsträger und die Arbeitslosenversicherung weitergibt. Sie erhalten eine Versicherungsnummer, unter der Ihre Versicherungszeiten und Ihr beitragspflichtiges Arbeitsentgelt von Ihrem Rentenversicherungsträger registriert werden.

Bei Aufnahme der ersten Beschäftigung erhalten Sie vom Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis). Dieser enthält den Familiennamen, Geburtsnamen, Vornamen und Ihre Versicherungsnummer. Bei bestimmten Berufen (z. B. im Baugewerbe) müssen Sie Ihre Ausweispapiere (Reisepass, Personalausweis) bei der Arbeit mitführen. Ihr Arbeitgeber informiert Sie darüber.

Jede Person, an die eine Versicherungsnummer neu vergeben wird, erhält umgehend Nachricht darüber, welcher Rentenversicherungsträger für sie zuständig ist. Selbstständige müssen sich bei der zuständigen Krankenkasse selbst anmelden.

Erstellt am: 31.01.2020, aktualisiert am: 31.01.2020
Themen: Leben und Arbeiten in der EU, Soziale Sicherheit, I. Allgemeines, IX. Familienleistungen

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