Deutschland

Bezug von Sachleistungen bei Krankheit in Deutschland

Deutschland: Sachleistungen bei Krankheit

Vor jeder ärztlichen Behandlung müssen Sie dem behandelnden Arzt Ihre Krankenversichertenkarte vorlegen. In dringenden Fällen behandelt der Arzt Sie auch ohne diese Karte, allerdings müssen Sie in der Regel spätestens innerhalb von 10 Tagen die Versichertenkarte vorlegen.

Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Vertragszahnärzte – das sind mehr als 90 % aller niedergelassenen Ärzte. Hier haben Sie die freie Arztwahl.

Ein Verzeichnis dieser Ärzte liegt bei Ihrer Krankenkasse aus.

Falls Ihr Arzt es für erforderlich hält, Sie an einen Spezialarzt, eine Poliklinik oder eine ähnliche Einrichtung zu überweisen, stellt er Ihnen einen Überweisungsschein aus.

Erstellt am: 31.01.2020, aktualisiert am: 31.01.2020
Themen: Leben und Arbeiten in der EU, Soziale Sicherheit, II. Sachleistungen bei Krankheit

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