Wie das Tschechische Innenministerium gestern überraschend auf seiner Homepage bekannt gegeben hat, werden die ab 26.03. geltenden Pendlerbestimmungen erweitert. Ausgenommen von den Regelungen sind nun grenzüberschreitende Arbeitnehmer im Gesundheitswesen, bei sozialen Diensten und bei grundlegenden Bestandteilen des integrierten Rettungssystems.
Arbeitsmarkt aktuell | Presseschau
26.03.2020 ▪ Themen: Pendler
Bayern: Ausnahmen der Grenzschließung zu Tschechien
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